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Die amtsärztliche Überprüfung

In der amtsärztlichen Überprüfung stellen sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zum Erkennen von Krankheiten unter Beweis. Die bestandene Überprüfung berechtigt Sie zur Ausübung der Heilkunde.

Diese Überprüfungen finden zweimal im Jahr - jeweils im März und Oktober- statt. Bei einigen Gesundheitsämtern gibt es Wartezeiten, so dass eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich ist.

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, einem theoretischen und einen praktischen Teil. Der theoretische, schriftliche Teil besteht zum überwiegenden Teil aus Multiple Choice Fragen. Der zweite Teil, die praktische mündliche Prüfung findet etwa ?? Wochen später statt, da man hierzu nur nach Bestehen des ersten Prüfungsteils eingeladen wird.

 

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