Voraussetzungen für die Heilpraktikerprüfung
Um für die Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt
zugelassen zu werden, müssen Sie folgende
Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen zum Zeitpunkt der Überprüfung mindestens 25 Jahre alt sein
- Sie sind deutscher Staatsangehöriger oder ausländischer Staatsangehöriger mit dem Nachweis einer
gültigen Aufenthaltsgenehmigung (Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern benötigen zusätzlich eine
Arbeitserlaubnis)
- Sie haben eine abgeschlossene Volksschulbildung
- Es liegen keine straf- oder sittenrechtliche Verfehlungen gegen Sie vor (polizeiliches Führungszeugnis)
- Sie weisen ein ärztliches Attest vor, das besagt, dass
Sie frei sind von körperlichen und geistigen Leiden
oder einer Sucht, die Sie an der Berufsausübung hindern würden
Die Nachweise sind erst zur Anmeldung zur Prüfung beim Gesundheitsamt zu erbringen.
?? Wo gesetzlich geregelt? Welcher Parapgraph?